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Hundesteuer abmelden
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezieller Hinweis für Neustadt-Glewe
- Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
- Hundesteuermarke
Welche Gebühren fallen an?
keine
Spezieller Hinweis für Neustadt-Glewe
Bei der Abmeldung der Hundesteuer entstehen keine Kosten..
Rechtsgrundlage
örtliche Satzungen
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