Leistungsbeschreibung


Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Stadt Neustadt-Glewe Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Neustadt-Glewe gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Der Abruf der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Ein SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Forderung einzeln erteilt werden und kann entsprechend auch für einzelne Forderungen widerrufen werden.

Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandates:

  • Einmaliger Aufwand zur Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates.
  • Sämtliche Forderungen können pünktlich abgebucht werden, sodass kein Zahlungsverzug entsteht.
  • Sollten Änderungen zum Fälligkeitstag entstehen, werden diese automatisch berücksichtigt.
  • Ein erteiltes Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.

Hinweise:

  • Achten Sie zum Fälligkeitsdatum auf eine ausreichende Deckung ihres Kontos. Die Gebühr für fehlgeschlagene Lastschriften aufgrund ungedeckter Salden ist durch den Kontoinhaber zu tragen.
  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der nächsten Fälligkeit schriftlich mit.
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat kann zu jeder Zeit widerrufen werden. Hierfür steht ebenfalls eine Dienstleistung im Serviceportal bereit.
Kontaktpersonen

  • Frau Krogmann