SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen
SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Stadt Neustadt-Glewe Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Neustadt-Glewe gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Der Abruf der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Ein SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Forderung einzeln erteilt werden und kann entsprechend auch für einzelne Forderungen widerrufen werden.
Vorteile eines SEPA-Lastschriftmandates:
- Einmaliger Aufwand zur Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandates.
- Sämtliche Forderungen können pünktlich abgebucht werden, sodass kein Zahlungsverzug entsteht.
- Sollten Änderungen zum Fälligkeitstag entstehen, werden diese automatisch berücksichtigt.
- Ein erteiltes Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
Hinweise:
- Achten Sie zum Fälligkeitsdatum auf eine ausreichende Deckung ihres Kontos. Die Gebühr für fehlgeschlagene Lastschriften aufgrund ungedeckter Salden ist durch den Kontoinhaber zu tragen.
- Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der nächsten Fälligkeit schriftlich mit.
- Ein SEPA-Lastschriftmandat kann zu jeder Zeit widerrufen werden. Hierfür steht ebenfalls eine Dienstleistung im Serviceportal bereit.
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