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Aufgrabegenehmigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Für Aufgrabungen jeglicher Art von öffentlichen Verkehrsflächen ist die Erlaubnis des örtlichen Bauamtes erforderlich. Anlass für Aufgrabungen können Leitungsverlegungen, die Errichtung von Grundstückszufahrten, die Sanierung des Außenmauerwerkes von Gebäuden, die Errichtung von Zaunanlagen o.ä. sein. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen zählen Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Anlagen.

  • Lage- bzw. Übersichtsplan
  • 2 Wochen vor Baubeginn
  • Im Havariefall ist keine Frist zu beachten.

Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel 1 - 2 Wochen.

  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern