Leistungsbeschreibung


Für Aufgrabungen jeglicher Art von öffentlichen Verkehrsflächen ist die Erlaubnis des örtlichen Bauamtes erforderlich. Anlass für Aufgrabungen können Leitungsverlegungen, die Errichtung von Grundstückszufahrten, die Sanierung des Außenmauerwerkes von Gebäuden, die Errichtung von Zaunanlagen o.ä. sein. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen zählen Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Anlagen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Lage- bzw. Übersichtsplan

Welche Fristen muss ich beachten?


  • 2 Wochen vor Baubeginn
  • Im Havariefall ist keine Frist zu beachten.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel 1 - 2 Wochen.

Rechtsgrundlage


  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kontaktpersonen

  • Frau Wegener