Leistungsbeschreibung


Wer eine Veranstaltung im Zuständigkeitsbereich des Amtes Neustadt-Glewe durchführen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Das Ordnungsamt der Stadt Neustadt-Glewe steht Veranstaltern bei der Durchführung ihrer Veranstaltung unterstützend zur Seite und fungiert als Schnittstelle zu weiteren Behörden wie der Straßenverkehrsbehörde, der Umweltbehörde, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr oder der Polizei.

Der gesamte Genehmigungsprozess wird federführend durch uns begleitet. Die Auflagen sämtlicher beteiligter Behörden werden zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens in einer verbindlichen Ordnungsverfügung zusammengefasst, die den rechtlichen Rahmen zur geplanten Veranstaltung angibt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Im Anmeldeassistenten werden die einzureichenden Unterlagen abgefragt. Dazu zählen unter anderem ein Lageplan der Veranstaltungsfläche oder das Sicherheitskonzept. Zum Abschluss des Vorgangs können außerdem weitere Unterlagen hochgeladen werden.

Welche Gebühren fallen an?


Die Anzeige einer Veranstaltung ist mit keinen Kosten verbunden. Für die Erstellung der abschließenden Ordnungsverfügung fallen Kosten entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neustadt-Glewe an.

Bearbeitungsdauer


Die Anzeige einer geplanten Veranstaltung hat mindestens 4 Wochen vorher zu erfolgen. Bei größeren Veranstaltungen wie der Airbeat bedarf es jedoch eine längere Vorlaufzeit.

Kontakt
Ordnungsamt