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Gestattung nach Gaststättengesetz beantragen


Leistungsbeschreibung

Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Schankwirtschaft) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden. Besonderer Anlass sind kurzfristige Ereignisse wie Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen/Gesellschaften, Jubiläen, Umzüge, Tagungen, Werbeveranstaltungen, Märkten und Volksfesten, die nach Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzt sind.

  • Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die juristische Person, für die juristische Person ist der entsprechende Antrag an die Erlaubnisbehörde zu richten)

Die einzureichenden Dokumente zum Nachweis der Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als drei Monate sein. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen für die Antragstellung fordern.

50,00 EUR für den 1. Tag, 20,00 EUR für jeden Folgetag (Maximalgebühr: 400,00 EUR)

Die Antragstellung sollte in der Regel zwei Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin erfolgen. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens eine Woche, da weitere Ämter in die Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen. Bei späterer Antragstellung behalten wir uns vor, den Antrag in Folge nicht ausreichenden Bearbeitungszeit zurückzuweisen.

  • Gaststättengesetz
  • Gewerbeordnung
  • Gaststätten-VO MV