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Hundesteuer anmelden


Leistungsbeschreibung

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Spezielle Hinweise
  • Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.
  • Um unterschiedliche Auffassungen über die Rasse des Hundes vorzubeugen, bringen Sie bitte einen Rassenachweis mit.
Spezielle Hinweise

Die untenstehende Gebühr wird pro Kalenderjahr fällig und entsteht erstmalig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.

Neustadt-Glewe
für den 1. Hund: 50,00 EUR
für den 2. Hund: 80,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 100,00 EUR
für den 1. gefährlichen Hund: 300,00 EUR
für den 2. gefährlichen Hund: 420,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund: 540,00 €

Brenz
für den 1. Hund: 20,00 EUR
für den 2. Hund: 60,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €

Blievenstorf
für den 1. Hund: 35,00 EUR
für den 2. Hund: 70,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 80,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €

Hundesteuer Anmeldung

eGo M-V

13.05.2022