Leistungsbeschreibung


Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Spezieller Hinweis für Neustadt-Glewe

  • Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.
  • Um unterschiedliche Auffassungen über die Rasse des Hundes vorzubeugen, bringen Sie bitte einen Rassenachweis mit.

Welche Gebühren fallen an?


Spezieller Hinweis für Neustadt-Glewe

Die untenstehende Gebühr wird pro Kalenderjahr fällig entsteht erstmalig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.

Neustadt-Glewe

für den 1. Hund 50,00 €
für den 2. Hund 80,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 100,00 €
für den 1. gefährlichen Hund 300,00 €
für den 2. gefährlichen Hund 420,00 €
für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund 540,00 €

Brenz

für den 1. Hund 20,00 €
für den 2. Hund 60,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 70,00 €
für gefährliche Hunde 300,00 €

Blievenstorf

 
für den 1. Hund 35,00 €
für den 2. Hund 70,00 €
für den 3. und jeden weiteren Hund 80,00 €
für gefährliche Hunde 300,00 €
Kontaktpersonen

  • Frau Krogmann